P.P.I.-Inspektionen der 3. Kategorie und Rettungsleinen

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Nach der einschlägigen technischen Norm(EN 365) muss jede Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz einer jährlichen Inspektion durch eine sachkundige Person unterzogen werden, die in regelmäßigen Abständen ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit überprüft.
Wir haben intern geschultes Personal, das für diese Aufgaben zuständig ist:

  • Identifizierung 
  • Inbetriebnahme
  • Erstellung des Lebenslaufs der PSA
  • periodische Kontrollen 
  • Waschen und Desinfizieren
  • Einmottung
  • digitale Verwaltung (Zuweisung von IPR an den Nutzer, regelmäßige Überprüfung). 

Auch bei den Rettungsleinen verfügen wir über qualifiziertes Personal, das mit elektronischen Geräten ausgestattet ist und jede Prüfung mit Diagrammen dokumentieren kann, um die Qualität der Dienstleistung zu gewährleisten.